Um zu den AGB für die Nutzung des Produktes TV Reach+ zu gelangen, bitte auf diese Seite wechseln: www.emetriq.com/agb-tvreach
1. Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge (nachfolgend „Verträge“) zwischen der emetriq, einem Geschäftsbereich der emetriq GmbH, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg (nachstehend „emetriq“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) (gemeinsam nachfolgend „Parteien“). Der Geschäftsbereich emetriq bietet seinen Kunden in erster Linie performance-basierte Leistungen an.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist die Bewerbung von Produkten und Leistungen des Kunden durch die gezielte Auslieferung von nutzerrelevanten Werbemitteln auf Webseiten Dritter, durch performance-basierte Leistungen der emetriq einschließlich ergänzender Dienstleistungen gemäß Angebot. Die Einzelheiten der im Rahmen eines Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebotsdokument, mit dem die Leistung in Auftrag gegeben wird (nachfolgend „Angebot“). Ergänzend gelten ausschließlich diese AGB. Etwa vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf den entsprechenden Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn emetriq den entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch emetriq schriftlich anerkannt worden sind. In diesen Fällen gelten diese AGB ergänzend
2.2. Soweit die Parteien die Erbringung sonstiger Leistungen unter Einbeziehung dieser AGB vereinbaren, gelten die nachfolgenden Regelungen ebenfalls für diese sonstigen Leistungen.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag bedarf der Textform. emetriq unterbreitet dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Angebotes durch den Kunden zustande.
4. Aufträge von Agenturen
4.1. Soweit der Kunde nicht selber Betreiber einer Website ist, sondern seine Leistungen als Agentur für einen Website-Betreiber erbringt, gelten diese AGB gleichermaßen. Der Kunde versichert insoweit, im Verhältnis zum Website-Betreiber zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags berechtigt zu sein, insbesondere bei Retargeting Leistungen die Generierung von Nutzerprofilen auf den im Angebot benannten Websites des Website-Betreibers zu gestatten. Es wird zudem klargestellt, dass etwaige Zahlungsausfälle und sonstige Leistungsstörungen im Innenverhältnis zwischen dem Kunden und dem Website-Betreiber die Verpflichtungen des Kunden gegenüber emetriq unter den jeweiligen Verträgen unberührt lassen.
4.2. Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich benannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung der emetriq.
4.3. Auf Anfrage hat die Agentur der emetriq ihre Beauftragung nachzuweisen.
5. Leistungen, Rechte und Pflichten von emetriq
5.1. emetriq erbringt folgende Leistungen:
5.1.1. Performance-basierte Leistungen
5.1.1.1. emetriq bietet dem Kunden performance-basierte Buchungsmöglichkeiten auf Drittinventar an. emetriq nimmt eine sorgfältige Auswahl geeigneter Partner für Werbebuchungen auf dem Drittinventar vor.
5.1.1.2. Werbebuchungen auf Drittinventar sowie deren Leistungsumfang werden einvernehmlich im Angebot festgelegt.
5.1.1.3. Soweit nichts Abweichendes im Angebot vereinbart ist, entscheidet emetriq nach eigenem, freiem Ermessen, auf welchen Webeträgern die Werbemittel auf dem Drittinventar platziert werden. Es besteht daher kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung oder auf ein bestimmtes Mediavolumen auf einem bestimmten Werbeträger. emetriq wird die Belange des Kunden jedoch angemessen berücksichtigen. emetriq ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.
5.1.2. Leistungen im Bereich Retargeting
5.1.2.1. Schaltung von Online-Kampagnen: emetriq verwendet auf der Webseite des Kunden generierte Nutzerprofile, um für die Kunden, basierend auf dem Surfverhalten der Nutzer, zielgruppenspezifische und interessengerechte Online-Kampagnen – insbesondere in Form von Werbebannern – auf Websites von Publishern zur Bewerbung der Produkte und Leistungen der jeweiligen Kunden zu schalten. Die Schaltung der Online-Kampagnen des Kunden auf den Websites der Publisher gibt emetriq im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Auftrag. Die Auswahl der Websites der Publisher, auf denen die Online-Kampagnen geschaltet werden, obliegt allein emetriq. emetriq steht es frei, diese nach eigenem Ermessen auszuwählen und/oder während der Laufzeit des Vertrags zu wechseln. emetriq wird die Belange des Kunden jedoch angemessen berücksichtigen. emetriq ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen. emetriq ist bei der Schaltung der Online-Kampagnen des Kunden von äußeren Faktoren und dem Verhalten der Publisher und sonstiger Dritter abhängig, auf das emetriq keinen Einfluss hat. emetriq übernimmt daher keine Garantie für die Anzahl an erreichten Impressions, Klicks, Conversions auf die Werbebanner, verfügbare Werbeflächen, die Verfügbarkeit der Websites der Publisher, die Schaltung der Werbebanner zu bestimmten Terminen, die fortlaufende Veröffentlichung der Werbebanner während der Laufzeit des Vertrags oder das Erreichen eines bestimmten Budgets während der vereinbarten Laufzeit einer Online-Kampagne.
5.1.2.2. Generierung von anonymen Nutzerprofilen: Zur Schaltung der Online-Kampagnen generiert emetriq auf der im Angebot angegebenen Website des Kunden anonyme Nutzerprofile der Nutzer dieser Website – z.B. über deren Surfverhalten. emetriq erhebt und/oder speichert dabei keine Namen, Adressen, Telefonnummern oder sonstigen vergleichbaren personenbezogen Daten der Nutzer. Erfasst werden lediglich Daten, über die der Rechner des Nutzers bei dem nächsten Besuch derselben Website oder einer sonstigen Website eines Dritten ( „Publisher“ genannt) erneut identifiziert werden kann.
5.1.2.3. Layout der Werbebanner: emetriq stellt dem Kunden bestimmte vordefinierte Grundlayouts der Werbebanner und sonstigen Werbemittel (nachfolgend gemeinsam „Werbebanner“) zur Verfügung, die bereits in dem Angebot festgelegt werden können. Soweit dort keine Festlegung getroffen wird, ist emetriq bei der Auswahl des Grundlayouts frei. Die Formate, in denen die Werbebanner auf Publisher-Seiten veröffentlicht werden können, werden von emetriq vorgegeben. emetriq ist berechtigt, auch das festgelegte Grundlayout der Werbebanner zu verändern, soweit dies zur Optimierung der Leistungen von emetriq erforderlich ist.
5.1.3. Sonstige Leistungen
5.1.3.1. Auf Wunsch des Kunden erbringt die emetriq auch sonstige Leistungen. Art und Umfang der sonstigen Leistungen ergeben sich jeweils aus dem bestätigten Angebot.
5.2. emetriq ist berechtigt, die von dem jeweiligen Vertrag erfassten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer ausführen zu lassen. emetriq haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
5.3. emetriq ist Inhaberin sämtlicher Rechte an den Grundlayouts der im Rahmen des Vertrags für den Kunden eingesetzten Werbebanner Eine Verwendung der Grundlayouts durch den Kunden ist untersagt.
5.4. emetriq übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit der Leistungserbringung und Schaltung von Werbung bestimmte Ergebnisse oder Erfolge erzielt werden.
5.5. emetriq ist berechtigt, den Kunden ohne Angabe von Vertragsdetails als Referenzkunden zu benennen. Soweit es sich bei dem Kunden um eine Agentur handelt, bezieht sich diese Berechtigung auf die von der Agentur vertretenen Website-Betreiber.
6. Rechte und Pflichten des Kunden
In Abhängigkeit der in dem Angebot vereinbarten Leistung hat der Kunde folgende Rechte und Pflichten:
6.1. Zur Erbringung der Leistungen ist emetriq auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher der emetriq alle erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen, die aus Sicht von emetriq zur Erbringung der von dem jeweiligen Vertrag erfassten Leistungen erforderlich sind. emetriq darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen.
6.2. Voraussetzung für die Erbringung von Retargeting Leistungen ist die erfolgreiche technische Integration des emetriq Systems in die Website des Kunden durch den Kunden, das für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Vertrags integriert bleiben muss. Die zum Zwecke der Integration zu ergreifenden Maßnahmen sind in einem gesonderten Dokument näher beschrieben, welches für den Kunden individuell erstellt und zur Integration zugesandt wird. Der Kunde und emetriq stellen die Einhaltung des im vorgenannten Dokument beschriebenen Integrationsprozesses für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich sicher.
6.3. Darüber hinaus hat der Kunde die von emetriq zur Verfügung gestellten Tags gemäß Vorgabe von emetriq auf den im Angebot angegebenen Websites des Kunden einzubinden.
6.4. Der Kunde wird emetriq die notwendigen Daten für die Erstellung der Werbebanner, einschließlich Bildmaterialien, Logos, Datenstrukturen, Produktbeschreibungen und –preise, die Produktdatenbank (nachfolgend insgesamt die „Materialien“) gemäß Vorgabe von emetriq rechtzeitig vor Beginn der vereinbarten Online- Kampagnen zur Verfügung zu stellen.
6.5. Der Kunde stellt sicher, dass emetriq während der Laufzeit des Vertrags stets aktuelle Informationen über die Preise und sonstigen Eigenschaften der beworbenen Produkte und Leistungen („Katalogdateien“) erhält. Die Liefertermine und -zyklen für die von dem Kunden zur Verfügung zu stellenden Datensätze werden in dem Angebot angegeben. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung dieser Informationen einmal täglich. Soweit emetriq wegen der Nutzung dieser Informationen im Rahmen der Online-Kampagnen durch Dritte in Anspruch genommen wird, etwa weil der beworbene Preis nicht mehr dem tatsächlichen Preis entspricht, gelten die Freistellungsverpflichtungen der Ziffer 9.6 entsprechend. Darüber hinaus hat der Kunde technisch sicherzustellen, dass emetriq zu Produkten und Leistungen des Kunden, die nicht beworben werden sollen oder dürfen, keine Profilinformationen erhält.
6.6. Der Kunde räumt emetriq ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Materialien und Katalogdateien des Kunden ein. Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung und Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung der Materialien, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
6.7. Sofern der Kunde als Referenzkunde benannt wird (Ziffer 5.5.), räumt er emetriq ein nicht ausschließliches, inhaltlich, örtlich und nach Abrufmengen unbegrenztes, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes, unwiderrufliches und unentgeltlich gewährtes Recht ein, Namen, Logos, Marke, Unternehmenskennzeichen, Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung sowie erforderlichenfalls ausschnittsweise auch Inhalte der Sites (z.B. mittels Screenshots) auf Online-, Offline- und Mobile Medien zu Werbezwecken für die Geschäftstätigkeit und Dienstleistungen von emetriq zu verwenden. Dies gilt ebenso für die Aufnahme der vertragsgegenständlichen Sites in das Portfolio von emetriq.
6.8. Der Kunde gewährleistet, dass sowohl die der emetriq im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung gestellten Materialien und Katalogdateien als auch die Webseiten und Produkte, auf denen die Profilierung erfolgt, nicht gegen geltendes Recht verstoßen, keine diffamierende, rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen und keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. emetriq ist berechtigt, Materialien, die gegen diese Vorgaben verstoßen, abzulehnen. Ferner gewährleistet der Kunde, dass keine Profilierung für Produkte und Leistungen erfolgt, für die Werbung nicht gestattet ist. Eine Rückerstattung von Vorauszahlungen erfolgt in diesen Fällen nicht. Die Parteien stellen klar, dass die Entgegennahme und Nutzung der Materialien keine Billigung und/oder den Verzicht auf Rechte von emetriq darstellt.
6.9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass emetriq berechtigt ist, über die Website des Kunden Nutzerprofile nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen zu generieren, um diese gegenüber seinen Kunden verwenden zu können. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Setzen von Cookies durch emetriq erfüllt werden. emetriq empfiehlt dazu die Aufnahme entsprechender Hinweise zum Datenschutz auf der Website des Kunden. Über die vorstehende Verpflichtung des Kunden hinaus liegt die Generierung und Verwendung der Nutzerprofile in der alleinigen Verantwortung von emetriq. Dies gilt insbesondere für eine Leistungserbringung gegenüber Dritten.
6.10. Der Kunde stellt sicher, dass er emetriq über die bereitgestellten Tags keine personenbezogenen Daten seiner Kunden und/oder sonstiger Dritter übermittelt.
7. Garantien
7.1. Der Kunde garantiert mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten hat und in der mit dem Vertrag verbundenen Art und Weise über die Inhalte verfügen und diese übertragen darf. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass er berechtigt ist, Bilder, bewegte Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages emetriq einzuräumen.
7.2. Insbesondere sichert der Kunde emetriq zu, dass er über die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte im Verhältnis insbesondere zu Urhebern, ausübenden Künstlern und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verleihern, Verlegern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechts verfügt.
8. Gewährleistungsausschluss
8.1. emetriq übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, soweit der Kunde die „Arbeiten“ ohne Zustimmung von emetriq selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
8.2. Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt.
9. Haftung und Freistellung
9.1. emetriq haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführen Schäden unbeschränkt.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet emetriq im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
9.3. Wenn emetriq durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn emetriq eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf..
9.4. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.5. Bei Verlust von Daten haftet emetriq nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde täglich eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
9.6. Sollte emetriq von Dritten, eingeschlossen staatlichen Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung des Materialien in Anspruch genommen werden, wird der Kunde emetriq von diesen Ansprüchen freistellen und wird emetriq bei der Rechtsverteidigung, zu der emetriq berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für emetriq übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass emetriq den Kunden über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend schriftlich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
9.7. Der Kunde sichert emetriq zu, dass der technische Einbau des emetriq Systems in die im Angebot angegebene Website von Kunde nach Maßgabe des jeweils aktuellen Dokumentes zur Beschreibung der Integration der emetriq erfolgt, so dass eine korrekte Profilierung gewährleistet werden kann. Eine Haftung der emetriq für eine Nicht-, Minder-, Spät-, oder Schlechtauslieferung, die aus der Nichteinhaltung der Vorgaben für den Einbau des emetriq Systems oder dem unerlaubten Ausbau resultiert oder auf technischen Ausfällen des Systems des Kunden o.ä. beruht, ist ausgeschlossen.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1. Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den in dem Angebot zu treffenden Bestimmungen. Die Preise der emetriq verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
10.2. Grundlage für die Berechnung der Vergütung sind allein die Werte aus dem emetriq System. Soweit der Kunde die Richtigkeit der ermittelten Werte in Zweifel ziehen möchte, hat er emetriq unverzüglich unter Angabe von Gründen zu informieren. Die Nachweispflicht für eine etwaige Unrichtigkeit der von emetriq ermittelten Werte liegt beim Kunden.
10.3. Sofern die Abrechnung auf Basis von erfolgten Abschlüssen (z.B. Cost per Order (CPO) oder Revenue Share) erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, der emetriq alle zur Abrechnung relevanten Informationen zu übersenden. Der Kunde stellt dabei sicher, dass emetriq in Echtzeit Informationen über die der emetriq zugerechneten Abschlüsse erhält. Daneben übermittelt der Kunde der emetriq wöchentlich einen Bericht über die erfolgten Abschlüsse.
10.4. Sofern der Kunde bei einer erstmalig gebuchten Kampagne den Vertrag in der Testphase vorzeitig beenden will, so hat er emetriq für ihre bereits getätigten Aufwände einen Betrag von 1.750 € (zzgl. USt) zu zahlen.
10.5. Soweit in dem jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird emetriq monatlich abrechnen.
10.6. Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
10.7. Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber emetriq geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung.
11. Zahlungsverzug und Aufrechnung
11.1. Verzugszinsen werden grundsätzlich in Höhe von 9% Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.
11.2. emetriq ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen.
11.3. emetriq kann die ihr obliegenden Leistungen verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, soweit nicht die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
11.4. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch von der emetriq anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
12. Vertragslaufzeit/Kündigung/Kündigungsfristen
12.1. Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
12.2. Handelt es sich um einen erstmalige Online-Kampagne, so beträgt die Mindestvertragslaufzeit grundsätzlich 2 Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
12.3. Zeitlich befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
12.4. Zeitlich unbefristete Verträge kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
12.5. Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange der jeweils anderen Partei zu berücksichtigen. Ein wichtiger Grund für emetriq liegt insbesondere dann vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt, der Kunde die Zahlungen an emetriq einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen oder wenn gegen den Kunden die Zwangsvollstreckung betrieben wird.
13. Geheimhaltung
13.1. Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und drei (3) Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und sie nur für die Zwecke der jeweiligen Verträge zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten der anderen Partei ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
13.2. Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Parteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Parteien.
13.3. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.
14. Sonstiges
14.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens emetriq auf einen Dritten übertragen.
14.2. emetriq ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem emetriq im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. unter zu lizenzieren. Der Kunde stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Erklärung durch ein mit der emetriq verbundenes Unternehmen zu.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
14.4. Es gilt deutsches Recht.