1. Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für sämtliche Angebote (nachfolgend „Angebote“) betreffend Leistungen im Rahmen des TV Reach+ Produkts zwischen der emetriq GmbH, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg (nachstehend „emetriq“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. (gemeinsam nachfolgend „Parteien“).
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist die Bewerbung von Produkten und Leistungen des Kunden durch die gezielte Auslieferung von Werbemitteln auf Webseiten Dritter (Produkt „TV Reach+“). Die Einzelheiten der im Rahmen eines Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebotsdokument, mit dem die Leistung in Auftrag gegeben wird[SK1] (nachfolgend „Angebot“). Ergänzend gelten ausschließlich diese AGB. Etwa vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf den entsprechenden Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn emetriq den entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. [SK2]
2.2. Soweit die Parteien die Erbringung sonstiger Leistungen unter Einbeziehung dieser AGB vereinbaren, gelten die nachfolgenden Regelungen ebenfalls für diese sonstigen Leistungen.
3. Vertragsschluss
Die emetriq GmbH unterbreitet dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Annahme bedarf der Textform.
4. Leistungen, Rechte und Pflichten von emetriq
4.1. emetriq erbringt folgende Leistungen:
4.1.1. Insights Analyse: emetriq erstellt im Rahmen des konkreten Angebots eine Insights Analyse bestehend aus einem Report der TV Nettoreichweite und der Kontaktklassenverteilung.
4.1.2. Online Kampagnen: Die Schaltung der Online-Kampagnen für den Kunden auf den Websites der Publisher gibt emetriq im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Auftrag. Die Auswahl der Websites der Publisher, auf denen die Online-Kampagnen geschaltet werden, obliegt allein emetriq. emetriq steht es frei, diese nach eigenem Ermessen auszuwählen und/oder während der Laufzeit des Vertrags zu wechseln. Emetriq wird die Belange des Kunden jedoch angemessen berücksichtigen. emetriq ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen. emetriq ist bei der Schaltung der Online-Kampagnen des Kunden von äußeren Faktoren und dem Verhalten der Publisher und sonstiger Dritter abhängig, auf das emetriq keinen Einfluss hat. emetriq übernimmt daher keine Garantie für die Anzahl an erreichten Impressions, Klicks, Conversions auf die Werbebanner, verfügbare Werbeflächen, die Verfügbarkeit der Websites der Publisher, die Schaltung der Werbebanner zu bestimmten Terminen, die fortlaufende Veröffentlichung der Werbebanner während der Laufzeit des Vertrags oder das Erreichen eines bestimmten Budgets während der vereinbarten Laufzeit einer Online-Kampagne.
4.1.3. Sonstige Leistungen: Auf Wunsch des Kunden erbringt emetriq auch sonstige Leistungen. Art und Umfang der sonstigen Leistungen ergeben sich jeweils aus dem bestätigten Angebot.
4.2. emetriq ist berechtigt, die von dem jeweiligen Vertrag erfassten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer ausführen zu lassen. emetriq haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1. In Abhängigkeit der in dem Angebot vereinbarten Leistung hat der Kunde folgende Rechte und Pflichten: Zur Erbringung der Leistungen ist emetriq auf die Unterstützung und Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher der emetriq alle erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen, die aus Sicht von emetriq zur Erbringung der von dem jeweiligen Vertrag erfassten Leistungen erforderlich sind. emetriq darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen.
5.2. Der Kunde gewährleistet, dass sowohl die der emetriq im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung gestellten Materialien und Werbemittel nicht gegen geltendes Recht verstoßen, keine diffamierende, rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen und keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. emetriq ist berechtigt, Materialien, die gegen diese Vorgaben verstoßen, abzulehnen. Ferner gewährleistet der Kunde, dass keine Profilierung für Produkte und Leistungen erfolgt, für die Werbung nicht gestattet ist. Eine Rückerstattung von Vorauszahlungen erfolgt in diesen Fällen nicht. Die Parteien stellen klar, dass die Entgegennahme und Nutzung der Materialien keine Billigung und/oder den Verzicht auf Rechte von emetriq darstellt.
5.3. Der Kunde stellt sicher, dass er emetriq über die bereitgestellten Tags keine personenbezogenen Daten seiner Kunden und/oder sonstiger Dritter übermittelt.
6. Garantien
6.1. Der Kunde garantiert mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten hat und in der mit dem Vertrag verbundenen Art und Weise über die Inhalte verfügen und diese übertragen darf. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass er berechtigt ist, Bilder, bewegte Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages emetriq einzuräumen.
6.2. Insbesondere sichert der Kunde emetriq zu, dass er über die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte im Verhältnis insbesondere zu Urhebern, ausübenden Künstlern und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verleihern, Verlegern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechts verfügt.
7. Gewährleistungsausschluss
7.1. emetriq übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, soweit der Kunde die „Arbeiten“ ohne Zustimmung von emetriq selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
7.2. Garantien im Rechtssinne werden nicht gewährt.
8. Haftung und Freistellung
8.1. emetriq haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet emetriq im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.3. Wenn emetriq durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn emetriq eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.4. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
8.5. Bei Verlust von Daten haftet emetriq nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde täglich eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
8.6. Sollte emetriq von Dritten, eingeschlossen staatlichen Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung des Materialien in Anspruch genommen werden, wird der Kunde emetriq von diesen Ansprüchen freistellen und wird emetriq bei der Rechtsverteidigung, zu der emetriq berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für emetriq übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass emetriq den Kunden über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend schriftlich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1. Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den in dem Angebot zu treffenden Bestimmungen. Die Preise der emetriq verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
9.2. Grundlage für die Berechnung der Vergütung sind allein die Werte aus dem emetriq System. Soweit der Kunde die Richtigkeit der ermittelten Werte in Zweifel ziehen möchte, hat er emetriq unverzüglich unter Angabe von Gründen zu informieren. Die Nachweispflicht für eine etwaige Unrichtigkeit der von emetriq ermittelten Werte liegt beim Kunden.
9.3. Soweit in dem jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird emetriq monatlich abrechnen.
9.4. Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
9.5. Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber emetriq geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung.
10. Zahlungsverzug und Aufrechnung
10.1. Verzugszinsen werden grundsätzlich in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.
10.2. emetriq ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen.
10.3. emetriq kann die ihr obliegenden Leistungen verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, soweit nicht die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
10.4. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch von emetriq anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
11. Vertragslaufzeit/Kündigung/Kündigungsfristen
11.1. Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
11.2. Zeitlich befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
11.3. Zeitlich unbefristete Verträge kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
11.4. Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange der jeweils anderen Partei zu berücksichtigen. Ein wichtiger Grund für emetriq liegt insbesondere dann vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt, der Kunde die Zahlungen an emetriq einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen oder wenn gegen den Kunden die Zwangsvollstreckung betrieben wird.
12. Geheimhaltung
12.1. Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und drei (3) Jahre danach alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und sie nur für die Zwecke der jeweiligen Verträge zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten der anderen Partei ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
12.2. Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Parteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Parteien.
12.3. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.
13. Sonstiges
13.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens emetriq auf einen Dritten übertragen.
13.2. emetriq ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem emetriq im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. unter zu lizenzieren. Der Kunde stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Erklärung durch ein mit der emetriq verbundenes Unternehmen zu.
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
13.4. Es gilt deutsches Recht.